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Versicherung & Steuern

Steuern beim Autoverkauf: Musst du den Erlös versteuern?

Privat verkauft, nichts versteuert? Meist ja. Wann der Erlös steuerfrei bleibt, wie das Auto in der Steuererklärung zählt und wann Handel als Gewerbe gilt.

Autor: Redaktion von VDA Veröffentlicht am Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit
Versicherung & Steuern Taschenrechner und Stift auf handschriftlichen Notizen

Kurz erklärt

  • Privater Verkauf: Erlös ist kein Einkommen, ein Gewinn steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG).
  • In der Steuererklärung zählt das Auto nur beim Vermögen, bewertet nach Regeln des Kantons.
  • Wer planmässig mit Gewinn handelt, gilt als selbständig: Einkommenssteuer und AHV.

Wer sein Auto verkauft, fragt sich spätestens bei der nächsten Steuererklärung: Muss ich den Erlös versteuern? Für Privatpersonen lautet die Antwort fast immer nein. Steuern beim Autoverkauf werden erst zum Thema, wenn du regelmässig handelst, wenn das Auto zum Geschäft gehört oder wenn es um die Vermögenssteuer geht. Dieser Ratgeber ordnet die Fälle. Er ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung; im Einzelfall geben dein kantonales Steueramt oder eine Treuhänderin Auskunft.

Privater Verkauf: Der Erlös ist kein Einkommen

Was du für dein privates Auto bekommst, ist weder Lohn noch Ertrag, sondern der Gegenwert einer Sache, die dir schon gehört hat. Ein Gewinn daraus wäre ein privater Kapitalgewinn, und der ist steuerfrei. Für die direkte Bundessteuer steht das in Art. 16 Abs. 3 DBG, für die Kantons- und Gemeindesteuern im Steuerharmonisierungsgesetz, das Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen ausnimmt (Art. 7 Abs. 4 Bst. b StHG).

Meist stellt sich die Frage gar nicht, weil ein Auto an Wert verliert und du weniger bekommst, als du bezahlt hast. Diesen Verlust kannst du nicht abziehen: Das ist die Kehrseite der Steuerfreiheit. Einen echten Gewinn gibt es selten, etwa bei einem Oldtimer oder einem gesuchten Sammlerstück. Auch er bleibt steuerfrei, solange du nicht gewerbsmässig handelst.

Steuern beim Autoverkauf: Übersicht nach Situation

SituationSteuerfolge
Privatauto unter dem Kaufpreis verkauftkeine Steuer, Verlust nicht abziehbar
Privatauto mit Gewinn verkauftsteuerfreier Kapitalgewinn
regelmässiger An- und Verkauf mit GewinnabsichtEinkommenssteuer und AHV auf dem Gewinn
Auto im GeschäftsvermögenGewinn über dem Buchwert steuerbar, Verlust abziehbar
Geschäftsauto eines MWST-pflichtigen UnternehmensMWST auf dem Verkaufspreis
Auto am 31. Dezember noch im Besitzzählt mit dem Steuerwert zum Vermögen
Kontrollschilder abgegebenMotorfahrzeugsteuer anteilig zurück
Grafik mit drei Zahlen: null Franken Einkommenssteuer beim privaten Verkauf, 8,1 Prozent MWST nur für Unternehmen, 4 Prozent Automobilsteuer nur beim Import
Quellen: Art. 16 Abs. 3 DBG, Art. 25 MWSTG und Art. 13 AStG (Stand September 2026).

Wann aus Verkäufen gewerbsmässiger Handel wird

Steuerfrei ist nur der Gewinn aus der Verwaltung des eigenen Privatvermögens. Wer planmässig Autos kauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, übt eine selbständige Erwerbstätigkeit aus, auch wenn es nur ein Nebenerwerb ist. Eine feste Zahl von Autos pro Jahr nennt das Gesetz nicht; die Behörden beurteilen das Gesamtbild. Das Dossier Steuerinformationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung nennt diese Merkmale:

  • Einsatz von Arbeit und Kapital
  • frei gewählte Organisation, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
  • Gewinnabsicht
  • Dauerhaftigkeit und Planmässigkeit
  • sichtbare Teilnahme am Markt, etwa mit laufenden Inseraten

Die Folgen: Der Gewinn ist Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18 DBG), und darauf fallen AHV/IV/EO-Beiträge an (Art. 17 AHVV). Ab CHF 100’000 Jahresumsatz kommt die Mehrwertsteuerpflicht dazu (Art. 10 MWSTG). Im Gegenzug sind Kosten und Verluste abziehbar. Wer das Familienauto durch ein neues ersetzt, ist davon weit entfernt. Wer jedes Jahr mehrere Occasionen herrichtet und inseriert, klärt seine Lage besser mit dem Steueramt und der Ausgleichskasse.

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Geschäftsauto verkaufen: Buchwert und Mehrwertsteuer

Gehört das Auto zum Geschäftsvermögen einer selbständig erwerbenden Person, gilt das Gegenteil des Privatverkaufs: Kapitalgewinne sind steuerbar (Art. 18 Abs. 2 DBG). Als Gewinn zählt die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert. Ist das Auto stark abgeschrieben, kann deshalb auch dann ein steuerbarer Gewinn entstehen, wenn du es weit unter dem Neupreis verkaufst. Liegt der Preis unter dem Buchwert, ist der Verlust abziehbar.

Bei gemischter Nutzung entscheidet die überwiegende Verwendung: Dient das Auto zu mehr als der Hälfte dem Geschäft, gehört es ganz zum Geschäftsvermögen. Übernimmst du es ins Privatvermögen, wird das wie ein Verkauf zum Verkehrswert behandelt.

Mehrwertsteuer beim Geschäftsauto

Ist dein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, ist der Verkauf eines Geschäftsautos eine steuerbare Lieferung: Auf dem Verkaufspreis ist grundsätzlich die MWST zum Normalsatz von 8,1 Prozent abzurechnen (Art. 18 und 25 MWSTG). Ausgenommen sind Fahrzeuge, die ausschliesslich für von der Steuer ausgenommene Leistungen verwendet wurden. Bei einer AG oder GmbH fliesst der Buchgewinn in den Gewinn der Gesellschaft.

Tipp

Beim Geschäftsauto lohnt sich vor dem Verkauf ein Blick in die Buchhaltung: Der Buchwert entscheidet, ob ein steuerbarer Gewinn oder ein abziehbarer Verlust entsteht.

Das Auto in der Steuererklärung: nur beim Vermögen

Eine Vermögenssteuer erheben nur Kantone und Gemeinden, der Bund nicht. Massgebend ist der Stand am Ende des Steuerjahres (Art. 17 StHG): Gehört dir das Auto am 31. Dezember noch, steht es im Vermögensverzeichnis. Hast du es vorher verkauft, steht dort stattdessen das Geld auf dem Konto. Der Hausrat ist steuerfrei, ein Auto zählt aber nicht dazu. Ein geleastes Auto gibst du nicht an, weil es dir nicht gehört.

So bewerten Zürich, Bern und Aargau

Wie ein privates Auto bewertet wird, regelt jeder Kanton selbst. Drei Beispiele aus den Wegleitungen zur Steuererklärung 2025:

  • Im Kanton Zürich gibst du den aktuellen Verkehrswert an. Als Regel gilt eine Wertverminderung von 40 Prozent des Restwertes pro Jahr.
  • Der Kanton Bern berechnet den Steuerwert automatisch aus dem Jahr und dem Preis der Anschaffung.
  • Der Kanton Aargau rechnet in Prozenten des Katalogpreises, gestaffelt nach dem Jahr der ersten Inverkehrsetzung.
JahrBern: vom KaufpreisAargau: vom Katalogpreis
im ersten Jahr65 %70 %
1 Jahr später42 %50 %
2 Jahre später27 %35 %
3 Jahre später18 %25 %
4 Jahre später12 %15 %
5 Jahre später8 %10 %
6 Jahre später5 %5 %
ab 7 Jahren0 %0 %

Das erste Jahr ist in Bern das Jahr des Kaufs, im Aargau das Jahr der ersten Inverkehrsetzung. Beide Skalen gelten nicht für Liebhaberfahrzeuge und Oldtimer; diese werden separat deklariert, im Aargau ausdrücklich zum Verkehrswert.

Was der Verkauf am Vermögen ändert

Der Steuerwert liegt oft unter dem Marktwert. Beispiel mit runden Annahmen: Ein Auto, das du vor acht Jahren gekauft hast, hat in Bern den Steuerwert null. Verkaufst du es für CHF 8’000, steigt dein deklariertes Vermögen um diesen Betrag, sofern das Geld am 31. Dezember noch auf dem Konto liegt. Eine Steuer löst das nur aus, wenn dein Vermögen insgesamt über den kantonalen Freigrenzen liegt. In Zürich zum Beispiel setzt die Besteuerung bei Alleinstehenden erst bei CHF 80’000 steuerbarem Vermögen ein.

Was dein Auto am Markt wert ist, zeigt der Ratgeber zur kostenlosen Autobewertung.

Geld zurück: Motorfahrzeugsteuer und Versicherungsprämie

Zwei Beträge bekommst du nach dem Verkauf zurück, und beide haben mit der Steuererklärung nichts zu tun. Die Motorfahrzeugsteuer ist Sache der Kantone (Art. 105 SVG) und wird im Voraus bezahlt. Gibst du die Kontrollschilder ab, rechnet das Strassenverkehrsamt ab. Im Kanton Bern zum Beispiel werden bezahlte Verkehrssteuern anteilsmässig zurückerstattet. Massgebend ist der Tag, an dem die Schilder beim Amt eintreffen, und ein Guthaben wird zuerst mit offenen Rechnungen verrechnet.

Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Auto abmelden nach dem Verkauf. Die zu viel bezahlte Versicherungsprämie kommt vom Versicherer; wie du sie einforderst, steht im Beitrag Autoversicherung nach dem Verkauf kündigen.

Diese Steuern fallen beim Privatverkauf nicht an

  • Mehrwertsteuer: Steuerpflichtig ist nur, wer ein Unternehmen betreibt (Art. 10 MWSTG). Als Privatperson stellst du keine MWST in Rechnung.
  • Automobilsteuer: Der Bund erhebt 4 Prozent auf Autos, aber nur bei der Einfuhr und bei der Herstellung im Inland (Art. 9 und 13 AStG). Ein Verkauf innerhalb der Schweiz löst sie nicht aus.

Für die Steuern spielt es keine Rolle, ob du privat inserierst oder an einen Ankäufer verkaufst: Der Erlös bleibt bei Privatpersonen steuerfrei. Der Unterschied liegt im Aufwand. verkaufedeinauto.ch macht dir anhand deiner Angaben und Fotos ein festes Angebot, zahlt bei der Übergabe per Echtzeit-Überweisung (Instant Payment) und übernimmt die Abmeldung beim Strassenverkehrsamt. Fordere hier dein unverbindliches Angebot an.

Häufige Fragen

Muss ich den Autoverkauf in der Steuererklärung angeben?

Als Einkommen nicht. Der Erlös aus dem Verkauf deines privaten Autos ist kein steuerbares Einkommen, du trägst ihn nirgends als Einkunft ein. Sichtbar wird der Verkauf nur beim Vermögen: Das Auto fällt aus dem Verzeichnis, dafür ist dein Kontostand am 31. Dezember höher. Bewahre den Kaufvertrag auf. Damit belegst du den Zuwachs auf dem Konto, falls das Steueramt nachfragt.

Wie viele Autos darf ich pro Jahr privat verkaufen?

Eine feste Grenze gibt es im Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob du dein eigenes Vermögen verwaltest oder planmässig mit Gewinnabsicht handelst. Wer das eigene Auto und vielleicht den Zweitwagen der Familie ersetzt, bleibt im privaten Bereich. Wer Autos kauft, um sie weiterzuverkaufen, dafür Arbeit und Kapital einsetzt und am Markt auftritt, gilt rasch als selbständig erwerbend. Bei einem Nebenerwerb bis CHF 2’500 im Jahr werden AHV-Beiträge nur auf Verlangen erhoben (Art. 19 AHVV); steuerbar ist der Gewinn trotzdem.

Muss ich beim Verkauf an einen Händler Mehrwertsteuer verlangen?

Nein, wenn du als Privatperson verkaufst. Mehrwertsteuerpflichtig ist nur, wer ein Unternehmen betreibt, und auch das erst ab CHF 100’000 Jahresumsatz. Der vereinbarte Preis ist für dich der Endbetrag, eine Rechnung mit MWST stellst du nicht aus. Anders bei einem Geschäftsauto eines steuerpflichtigen Unternehmens: Dort unterliegt der Verkauf grundsätzlich der MWST zum Normalsatz von 8,1 Prozent, und der Betrag gehört in die Abrechnung.

Ist der Gewinn aus dem Verkauf eines Oldtimers steuerfrei?

Ja, solange der Oldtimer zu deinem Privatvermögen gehört und du nicht gewerbsmässig handelst. Dann ist der Gewinn ein steuerfreier privater Kapitalgewinn (Art. 16 Abs. 3 DBG). Beachte die Vermögenssteuer: Liebhaberfahrzeuge fallen nicht unter die pauschalen Tabellen der Kantone, sondern werden separat deklariert, im Aargau zum Beispiel zum Verkehrswert. Wer regelmässig Sammlerautos kauft, restauriert und mit Gewinn verkauft, riskiert die Einstufung als selbständig erwerbend.

Kann ich den Wertverlust meines Autos von den Steuern abziehen?

Bei einem privaten Auto nicht. Ein Verlust beim Verkauf von Privatvermögen ist steuerlich unbeachtlich, so wie ein Gewinn steuerfrei wäre. Abschreibungen sind nur auf Geschäftsvermögen möglich. Davon zu unterscheiden ist der Abzug der Fahrkosten für den Arbeitsweg: Er folgt in der Steuererklärung eigenen Regeln und hat mit dem Verkauf nichts zu tun.

Quellen

Redaktion verkaufedeinauto.ch

Die Redaktion von verkaufedeinauto.ch schreibt über den Autoverkauf in der Schweiz: Wert, Papiere, Leasing, Versicherung und Steuern.

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