Auto abmelden nach dem Verkauf: Kontrollschilder, Fristen, Kosten
Nach dem Verkauf lässt du den Fahrzeugausweis annullieren und entscheidest über die Kontrollschilder: Ablauf, Fristen, Gebühren und Rückerstattungen mit Beispielen aus drei Kantonen.

Kurz erklärt
- Abmelden heisst: Fahrzeugausweis annullieren lassen und über die Schilder entscheiden.
- Löst du innert 14 Tagen kein anderes Auto ein, müssen die Schilder zurück ans Amt.
- Steuer und Haftpflicht laufen weiter, solange die Schilder bei dir liegen.
Das Auto abmelden gehört zum Verkauf wie der Kaufvertrag. Erst wenn der Fahrzeugausweis annulliert ist und du über die Kontrollschilder entschieden hast, bist du das Auto auch auf dem Papier los. Bis dahin laufen Motorfahrzeugsteuer und Haftpflichtversicherung weiter.
Zuständig ist das Strassenverkehrsamt deines Kantons. Die Grundregeln stehen im Bundesrecht und gelten überall; Gebühren und Abläufe legen die Kantone fest. Die Beispiele in diesem Ratgeber stammen aus Zürich, Bern und dem Aargau (Stand September 2026). Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Auto abmelden: zwei Schritte, die zusammengehören
Hinter dem Wort «abmelden» stecken zwei Vorgänge:
- Fahrzeugausweis annullieren. Verkaufst du das Auto oder ersetzt du es durch ein anderes, musst du den Fahrzeugausweis beim Strassenverkehrsamt annullieren lassen (Art. 81 VZV). Du bekommst ihn ungültig gestempelt zurück. Dieses annullierte Original gibst du dem Käufer, damit er das Auto auf sich einlösen kann.
- Über die Kontrollschilder entscheiden. Die Schilder (Nummernschilder) sind dir zugeteilt, nicht dem Auto. Löst du innert 14 Tagen kein anderes Fahrzeug ein, müssen sie zurück ans Strassenverkehrsamt (Art. 74 Abs. 5 VZV).
Für dein Portemonnaie zählt der zweite Schritt. Die Annullierung allein stoppt in der Regel weder Steuer noch Versicherung. Beides läuft weiter, solange die Schilder bei dir liegen: Die Haftpflichtversicherung ruht ab dem Tag nach der Abgabe oder dem Versand (Art. 8 VVV), die Steuer endet je nach Kanton mit der Abgabe oder dem Eintreffen der Schilder. Warte also nicht bis zum letzten Tag.
Kontrollschilder: zurückgeben, hinterlegen oder übertragen
Drei Wege stehen offen. Welcher passt, hängt davon ab, ob und wann du wieder ein Auto einlöst.

Zurückgeben
Brauchst du kein Auto mehr, bringst oder schickst du die Schilder dem Strassenverkehrsamt. Das Amt vernichtet sie; für ein späteres Auto bekommst du in der Regel eine neue Nummer. Gib die Schilder sauber und ohne Rahmen ab, denn in Bern werden mitgelieferte Rahmen ersatzlos entsorgt. Der Versicherungsvertrag endet damit nicht von selbst: Verlange bei deiner Versicherung die Aufhebung.
Hinterlegen
Willst du die Nummer behalten, aber erst später wieder fahren, hinterlegst du die Schilder beim Amt. Während dieser Zeit ruht die Haftpflichtversicherung, die Motorfahrzeugsteuer entfällt, und deine Nummer bleibt reserviert. Erst wenn die Schilder länger als ein Jahr hinterlegt sind, darf dir das Amt eine andere Nummer zuteilen (Art. 87 VZV); manche Kantone verlängern die Frist gegen Gebühr. Schreib unbedingt dazu, dass du die Schilder hinterlegen willst: in Bern mit dem Hinweis «Bitte lagern», im Aargau im Gesuchsformular. Ohne diesen Auftrag werden sie dort vernichtet.
Aufs nächste Auto übertragen
Steht das nächste Auto innert 14 Tagen bereit, behältst du die Schilder. Der alte Fahrzeugausweis wird annulliert, das neue Auto auf dieselbe Nummer eingelöst. Dafür braucht das Amt einen Versicherungsnachweis für das neue Auto; deine Versicherung schickt ihn elektronisch. Wie das Einlösen abläuft, erklären wir beim Halterwechsel.
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Fahrzeugausweis annullieren: am Schalter, per Post oder online?
Das Amt braucht den Fahrzeugausweis im Original. Deshalb gibt es zwei Wege:
- Am Schalter: Du bringst den Ausweis und allenfalls die Schilder mit und bekommst den annullierten Ausweis gleich zurück. Das ist der schnellste Weg, wenn der Käufer das Auto bald übernehmen will.
- Per Post: Du schickst das Original mit einer kurzen Notiz, dass der Ausweis annulliert werden soll, und legst die Schilder bei, wenn du sie zurückgibst oder hinterlegst. In Zürich kommt der annullierte Ausweis innert fünf Arbeitstagen zurück. Im Aargau legst du ein Gesuchsformular bei; die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Arbeitstage.
Online geht die Annullierung in diesen drei Kantonen nicht, weil Original und Schilder zum Amt müssen. Steht im Ausweis der Code 178 («Halterwechsel verboten»), erhält der Käufer zudem keinen Ausweis, solange die Freigabe fehlt (Art. 81 VZV). Bei einem Leasingauto bittest du die Leasinggesellschaft darum; in Bern zum Beispiel veranlasst diese die Löschung elektronisch.
Tipp
Fotografiere Fahrzeugausweis und Schilder, bevor du sie aus der Hand gibst, und schick die Sendung eingeschrieben. Die Haftpflichtversicherung ruht ab dem Tag nach dem Versand; der Postbeleg ist dein Nachweis.
Gebühren in drei Kantonen
Die 14-Tage-Frist für die Schilder gilt in der ganzen Schweiz. Bei den Gebühren gehen die Kantone eigene Wege:
| Kanton | Abmelden | Schilder hinterlegen |
|---|---|---|
| Zürich | kostenlos | CHF 50 für ein Jahr |
| Bern | kostenlos | CHF 30 pro Jahr |
| Aargau | keine Schaltergebühr | bis ein Jahr, im Formular beantragen |
Der Aargau setzt die Frist streng durch: Die Schilder müssen innert 14 Tagen beim Amt sein, eine Verlängerung gibt es nicht. Wer die Frist verpasst, dem werden die Schilder mit einer kostenpflichtigen Verfügung entzogen. In Bern verlängert sich die Hinterlegung nach einem Jahr automatisch um ein weiteres, wenn du nicht kündigst; das geht online.
Lässt du den Ausweis nicht annullieren, blockierst du deine eigene Nummer: Du bekommst sie erst wieder für ein anderes Auto, wenn du nachweist, dass das alte verschrottet oder auf einen neuen Halter eingelöst wurde (Art. 81 VZV).
Wie der Verkauf in diesen Kantonen abläuft, zeigen unsere Seiten zum Autoankauf in Zürich, in Bern und im Aargau.
Was nach der Abmeldung mit Steuer und Versicherung passiert
Motorfahrzeugsteuer
Die Steuer hast du meist für das laufende Jahr schon bezahlt. Gibst du die Schilder ab, wird der Rest anteilsmässig zurückerstattet oder gutgeschrieben, so etwa in Bern und im Aargau. In Bern zählt der Tag, an dem die Schilder beim Amt eintreffen; offene Rechnungen werden damit verrechnet. Überträgst du die Schilder auf ein anderes Auto, wird die Steuer für dieses neu berechnet.
Versicherung
Das Strassenverkehrsamt meldet die Ausserverkehrsetzung weiter, sodass deine Versicherung davon erfährt (Art. 3a VVV). Verlass dich nicht allein darauf; der Aargau empfiehlt, die Versicherung zusätzlich selbst zu informieren. Sag, dass das Auto verkauft ist, ob ein neues folgt und was mit Kasko und Zusatzdeckungen geschehen soll. Ob der Vertrag ruht, endet oder auf das nächste Auto übergeht und wie die Prämie abgerechnet wird, steht im Ratgeber Autoversicherung nach dem Verkauf kündigen.
Wenn der Käufer die Abmeldung übernimmt
Privater Käufer
Gib einem privaten Käufer deine Schilder nicht mit und wenn möglich keinen gültigen Ausweis. Solange das Auto mit deinem bisherigen Fahrzeugausweis unterwegs ist, bleibt deine Haftpflichtversicherung gegenüber Geschädigten in der Pflicht (Art. 3a Abs. 3 VVV). Der Aargau empfiehlt deshalb, den Ausweis zuerst annullieren zu lassen und ihn erst danach dem neuen Halter auszuhändigen. Datum und Uhrzeit der Übergabe gehören in den Kaufvertrag.
Händler oder Ankäufer
Kauft ein Händler oder ein Ankäufer, übernimmt er die Abmeldung oft selbst. Lässt du den Käufer das Auto abmelden, gibst du Fahrzeugausweis und Schilder mit. Das ist in Ordnung, wenn im Kaufvertrag steht, bis zu welchem Datum er abmeldet, und du danach eine Kopie des annullierten Ausweises bekommst. Bis zur Abmeldung läuft das Auto auf deinen Namen und deine Versicherung. Willst du deine Nummer behalten, sag es vor der Übergabe: Dann wird nur der Ausweis annulliert, und die Schilder bleiben bei dir.
Wer auch immer abmeldet: Mit diesen Belegen kannst du später zeigen, ab wann das Auto nicht mehr deines war.

Bei Autos, die verkaufedeinauto.ch kauft, ist die Abmeldung beim Strassenverkehrsamt inklusive. Was dein Auto wert ist, erfährst du mit einer kostenlosen, unverbindlichen Anfrage.
Häufige Fragen
Melde ich das Auto vor oder nach dem Verkauf ab?
Erst wenn der Verkauf feststeht, am besten nach der Zahlung oder einer Anzahlung. Solange Interessenten Probe fahren, braucht das Auto Schilder und einen gültigen Ausweis. Danach nimmst du die Schilder ab und lässt den Fahrzeugausweis annullieren; am Schalter geht das sofort. Das annullierte Original bekommt der Käufer, damit er das Auto einlösen kann. Bis er mit eigenen Schildern kommt, bleibt das Auto bei dir. Übernimmt ein Händler die Abmeldung, gibst du Ausweis und Schilder bei der Übergabe mit.
Was kostet es, ein Auto abzumelden?
In Zürich und Bern nichts, und der Aargau erhebt für die Annullierung keine Schaltergebühr. Kosten entstehen, wenn du die Kontrollschilder hinterlegst statt zurückgibst: in Zürich CHF 50 für ein Jahr, in Bern CHF 30 pro Jahr (Stand September 2026). Dazu kommt das Porto, wenn du Ausweis und Schilder per Post schickst. Andere Kantone haben eigene Tarife; die Gebührenliste steht auf der Website des Strassenverkehrsamts.
Wie lange darf ich die Kontrollschilder nach dem Verkauf behalten?
Höchstens 14 Tage. Löst du in dieser Zeit ein anderes Fahrzeug darauf ein, behältst du sie; sonst müssen sie zurück ans Amt, zum Vernichten oder zum Hinterlegen (Art. 74 Abs. 5 VZV). Der Aargau verlängert die Frist nicht und entzieht die Schilder danach mit einer kostenpflichtigen Verfügung. Warte ohnehin nicht zu: Solange die Schilder bei dir liegen, laufen Steuer und Haftpflichtversicherung weiter.
Kann ich mein Auto online abmelden?
In der Regel nicht. Das Strassenverkehrsamt braucht den Fahrzeugausweis im Original und, wenn du kein anderes Auto einlöst, die Kontrollschilder. Beides bringst du an den Schalter oder schickst es per Post; so beschreiben es Zürich, Bern und der Aargau. Online lassen sich je nach Kanton Formulare beziehen und einzelne Schritte erledigen, in Bern zum Beispiel die Kündigung der Hinterlegung. Schau auf der Website deines Strassenverkehrsamts nach, was angeboten wird.
Wechselschilder: Wie melde ich eines der beiden Autos ab?
Du lässt nur den Fahrzeugausweis des verkauften Autos annullieren. Die Schilder behältst du für das andere Auto; Bern nimmt Wechselschilder von der Rückgabe aus. Melde den Verkauf trotzdem deiner Versicherung und frag beim Strassenverkehrsamt nach, ob sich die Steuer ändert, denn beides richtet sich nach den eingelösten Fahrzeugen.
Quellen
- Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51), Art. 74, 81 und 87
- Verkehrsversicherungsverordnung (VVV, SR 741.31), Art. 3a und 8
- Kanton Zürich, Strassenverkehrsamt: Fahrzeug abmelden
- Kanton Bern, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt: Fahrzeug abmelden
- Kanton Bern, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt: Nummernschilder kündigen und deponieren
- Kanton Aargau, Strassenverkehrsamt: Fahrzeug annullieren

