Halterwechsel Auto: Ablauf, Kosten und Fristen in der Schweiz
Wer erledigt beim Autoverkauf was? Der Halterwechsel Schritt für Schritt: Unterlagen, Kontrollschilder, Kosten und Fristen, dazu Sonderfälle wie Leasing, Familie und Todesfall.

Kurz erklärt
- Der Käufer braucht den bisherigen Fahrzeugausweis und einen Versicherungsnachweis.
- Den Halterwechsel musst du dem Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen melden.
- Bei Code 178 im Ausweis muss zuerst jemand zustimmen, meist die Leasinggesellschaft.
Ein Halterwechsel beim Auto beschäftigt zwei Personen und ein Amt: Du lässt den Fahrzeugausweis annullieren, der Käufer löst das Auto auf sich ein und erhält einen neuen Ausweis. Ärger gibt es meist dann, wenn eine Seite ihren Teil vergisst.
Halter ist dabei nicht zwingend der Eigentümer. Als Halter gilt, wer tatsächlich und dauernd über das Auto verfügt und es in seinem Interesse oder auf seine Kosten nutzt (Art. 78 VZV). Darum steht bei einem Leasingauto dein Name im Fahrzeugausweis, obwohl das Auto der Leasinggesellschaft gehört. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gebühren: Stand September 2026.
Halterwechsel Auto: der Ablauf in vier Schritten
Das Gesetz schreibt keine Reihenfolge vor. Bewährt hat sich diese:

Wie schnell das geht, hängt von den Schildern des Käufers ab. Ersetzt er sein bisheriges Auto, hat er bereits Schilder und kann das Auto am Tag der Übergabe mitnehmen: Du lässt den Ausweis am Schalter annullieren, er gibt die Unterlagen beim Amt oder auf der Post ab, montiert seine Schilder und fährt mit der vorläufigen Verkehrsberechtigung. Hat er noch keine Schilder, braucht er zuerst den annullierten Ausweis, um das Auto einzulösen. So lange bleibt es bei dir stehen. Haltet im Vertrag fest, wann bezahlt und wann das Auto übergeben wird.
Was der Käufer zum Einlösen braucht
Zuständig ist das Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem das Auto künftig steht. Für ein Auto, das schon einmal zugelassen war, verlangt das Bundesrecht zwei Dinge (Art. 74 VZV):
- Den bisherigen Fahrzeugausweis im Original, üblicherweise vom Verkäufer annulliert. Eine Kopie genügt nicht.
- Einen Versicherungsnachweis. Der Käufer bestellt ihn bei seiner Haftpflichtversicherung. Diese übermittelt ihn elektronisch ans Amt (Art. 3a und 4 VVV); auf Papier gibt es ihn nicht mehr.
Je nach Kanton kommt ein Anmeldeformular dazu. Wer im Kanton zum ersten Mal ein Auto einlöst, braucht teils weitere Belege: In Bern legen ausländische Staatsangehörige eine Kopie des Ausländerausweises bei, Firmen einen Handelsregisterauszug.
Wann vor dem Einlösen eine MFK nötig ist
Eine frische Prüfung ist für den Halterwechsel nicht generell Pflicht. Bei älteren Autos, die länger nicht geprüft wurden, verlangen manche Kantone aber zuerst eine Motorfahrzeugkontrolle (MFK). In Bern etwa gilt das für Autos, die vor mehr als zehn Jahren erstmals in Verkehr gesetzt und länger als zwei Jahre nicht geprüft wurden. Massgebend ist der Kanton des Käufers. Weitere Beispiele und die Folgen für den Preis stehen im Ratgeber Auto ohne MFK verkaufen.
Tipp
Frag den Käufer vor der Übergabe, in welchem Kanton er das Auto einlöst und ob sein Versicherungsnachweis schon bestellt ist. So weisst du, ob zuerst eine Prüfung ansteht und wie rasch er das Auto übernehmen kann.
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Kontrollschilder: neue Nummer, bestehende Schilder oder Wechselschilder
Bei einem Privatverkauf gehen deine Schilder nicht mit. Der Käufer hat drei Möglichkeiten:
- Neue Schilder: Wer noch keine hat, erhält mit dem Fahrzeugausweis eine neue Nummer.
- Bestehende Schilder: Wer sein bisheriges Auto ersetzt, löst das neue auf die vorhandenen Schilder ein. Auf den neuen Ausweis muss er nicht warten: Mit dem Formular «Vorläufige Verkehrsberechtigung» darf er ein amtlich geprüftes Auto sofort fahren, sobald der Versicherungsnachweis vorliegt und die Unterlagen beim Amt abgegeben oder bei der Post aufgegeben sind. Das ausgefüllte Formular muss im Auto liegen; die Berechtigung gilt längstens 30 Tage und nur in der Schweiz (Art. 10b VVV).
- Wechselschilder: Behält der Käufer sein bisheriges Auto, kann er beide auf ein Schilderpaar einlösen, sofern beide im selben Kanton stehen. Fahren darf nur das Auto, das die Schilder gerade trägt; jedes braucht einen eigenen Fahrzeugausweis und Versicherungsnachweis (Art. 13 bis 15 VVV).
Kosten und Fristen beim Halterwechsel
Die Gebühren legt jeder Kanton selbst fest. Zwei Beispiele für einen Halterwechsel mit neuen Schildern:
| Posten | Bern | Aargau |
|---|---|---|
| Fahrzeugausweis | CHF 45 per Post, CHF 55 am Schalter | CHF 20 |
| Neues Schilderpaar | CHF 45 | CHF 20 |
| Zusammen | CHF 90 bis 100 | CHF 40 |
Dazu kommen die Motorfahrzeugsteuer des neuen Halters und die Prüfgebühr, falls das Amt zuerst eine MFK verlangt. Diese Kosten trägt üblicherweise der Käufer.
Bei den Fristen gilt schweizweit: Was einen neuen Fahrzeugausweis nötig macht, also auch ein Halterwechsel, muss dem Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen gemeldet werden (Art. 74 Abs. 5 VZV). Für dich heisst das: Lass den Ausweis spätestens 14 Tage nach der Übergabe annullieren. Wer zu spät meldet, riskiert eine Busse bis CHF 100 (Art. 143 VZV).
Sonderfälle: Leasing, Familie, Todesfall, Umzug
Code 178 «Halterwechsel verboten»
Steht im Fahrzeugausweis der Code 178, braucht der Halterwechsel eine Zustimmung: Das Strassenverkehrsamt stellt erst dann einen Ausweis auf einen neuen Halter aus, wenn zugestimmt hat, wer den Code eintragen liess (Art. 80 und 81 VZV). Wie du den Eintrag bei einem Kredit löschen lässt, zeigt der Ratgeber Finanziertes Auto verkaufen.
Eintragen lassen ihn vor allem Leasinggesellschaften, weil ihnen das Auto gehört. Die Löschung beantragst du vor dem Verkauf bei der Leasinggesellschaft; in Zürich lässt sich online prüfen, ob der Code eingetragen oder schon gelöscht ist. Wie der Verkauf dann abläuft, steht auf der Seite Auto mit Leasing verkaufen.
Halterwechsel in der Familie
Auch unter Ehepartnern oder von den Eltern auf ein Kind läuft der Halterwechsel normal ab: Es braucht einen Versicherungsnachweis auf den neuen Halter und einen neuen Fahrzeugausweis. Der Unterschied liegt bei den Schildern. Mehrere Kantone erlauben es, die Nummer an Angehörige abzutreten. Die Gebühren gehen weit auseinander: Im Aargau sind es CHF 20, andere Kantone verlangen ein Mehrfaches.
Halterwechsel nach einem Todesfall
Stirbt der Halter, wird das Auto abgemeldet oder umgeschrieben. In Zürich schicken die Angehörigen innert 14 Tagen eine Todesbescheinigung und den Führerausweis der verstorbenen Person ein; Auto und Schilder lassen sich dort innert drei Monaten auf ein Familienmitglied oder die Erbengemeinschaft umschreiben. Mehrere Erben können das Auto grundsätzlich nur gemeinsam verkaufen. Klärt deshalb vorher, wer unterschreibt; was sonst zu regeln ist, steht im Ratgeber Geerbtes Auto verkaufen.
Umzug in einen anderen Kanton
Ziehst du mit dem Auto in einen anderen Kanton, ist das kein Halterwechsel, läuft aber gleich ab: Gegen den alten Ausweis und einen neuen Versicherungsnachweis stellt der neue Kanton einen neuen Fahrzeugausweis und neue Schilder aus. Auch dafür gilt die Frist von 14 Tagen. Die alten Schilder gehen an den bisherigen Kanton zurück; wer nach Bern zieht, kann sie vom Berner Amt weiterleiten lassen.
Was du als Verkäufer erledigst
Deine Seite ist kürzer, aber von ihr hängt ab, wann Steuer und Versicherung für dich enden:
- Kaufvertrag abschliessen und Zahlung regeln. Was hineingehört, zeigt der Ratgeber Kaufvertrag fürs Auto.
- Fahrzeugausweis annullieren lassen, sobald der Verkauf feststeht, am besten nach der Zahlung oder einer Anzahlung. Am Schalter geht das sofort, per Post dauert es einige Arbeitstage. Das annullierte Original bekommt der Käufer.
- Kontrollschilder abnehmen und zurückgeben, hinterlegen oder auf dein nächstes Auto übertragen.
- Versicherung informieren. Was mit Police und Prämie geschieht, steht im Ratgeber Autoversicherung nach dem Verkauf kündigen.
Fristen, Gebühren und Rückerstattungen dazu findest du unter Auto abmelden nach dem Verkauf.
Verkaufst du an verkaufedeinauto.ch, bleibt für dich vom Halterwechsel nur die Übergabe: Die Abmeldung beim Strassenverkehrsamt ist inklusive, und bei Leasingautos wird direkt mit der Leasinggesellschaft abgerechnet. Hier geht es zum kostenlosen, unverbindlichen Angebot.
Häufige Fragen
Kann der Käufer mit meinen Kontrollschildern nach Hause fahren?
Einem privaten Käufer gibst du sie nicht mit: Die Schilder sind dir zugeteilt. Ersetzt er ein bereits eingelöstes Auto, fährt er mit seinen eigenen Schildern und der vorläufigen Verkehrsberechtigung. Sonst löst er das Auto zuerst ein und bringt die neuen Schilder zur Übergabe mit, oder er besorgt beim Strassenverkehrsamt einen Tagesausweis für 24, 48, 72 oder 96 Stunden (Art. 20 VVV). Anders ist es nur, wenn ein Händler oder Ankäufer die Abmeldung vertraglich übernimmt.
Wer bezahlt die Gebühren beim Halterwechsel?
Üblicherweise jede Seite ihre eigenen. Der Käufer zahlt den neuen Fahrzeugausweis, allenfalls neue Schilder und eine vom Amt verlangte Prüfung. Für dich als Verkäufer kostet die Abmeldung in vielen Kantonen nichts. Im Kaufvertrag könnt ihr auch etwas anderes abmachen, zum Beispiel wer eine MFK vor der Übergabe bezahlt.
Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht auf sich einlöst?
Für dich nichts, sofern du den Fahrzeugausweis hast annullieren lassen und die Schilder zurückgegeben, hinterlegt oder auf dein nächstes Auto übertragen hast. Wann der Käufer das Auto einlöst, ist dann seine Sache. Heikel wird es, wenn du die Schilder oder einen gültigen Ausweis mitgegeben hast: Dann läuft das Auto weiter über deine Versicherung, mit den Schildern auch über deine Steuer. Lass den Ausweis deshalb selbst annullieren oder dir die Abmeldung mit Frist schriftlich zusichern.
Können zwei Personen als Halter im Fahrzeugausweis stehen?
Nein, eingetragen wird eine Person. Nutzen mehrere Personen das Auto gemeinsam und sind damit alle Halter, bezeichnen sie eine Person, die gegenüber dem Amt verantwortlich ist; diese steht im Ausweis (Art. 78 VZV). Für Paare und Familien heisst das: Wechselt die eingetragene Person, ist es ein Halterwechsel mit neuem Versicherungsnachweis und neuem Ausweis, auch wenn das Auto in derselben Garage bleibt.
Lässt sich der Halterwechsel online erledigen?
Nur zum Teil. Der Versicherungsnachweis läuft vollständig elektronisch zwischen Versicherung und Strassenverkehrsamt. Den Fahrzeugausweis im Original bringt der Käufer aber an den Schalter oder schickt ihn per Post; in Bern ist der Postweg der Normalfall, und der Ausweis kostet am Schalter CHF 10 mehr. Wer bereits Schilder hat, überbrückt die Bearbeitungszeit mit der vorläufigen Verkehrsberechtigung.
Quellen
- Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51), Art. 74, 78, 80, 81 und 143
- Verkehrsversicherungsverordnung (VVV, SR 741.31), Art. 3a, 4, 10b, 13–15 und 20
- Kanton Zürich, Strassenverkehrsamt: Fahrzeuge & Kontrollschilder
- Kanton Bern, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt: Fahrzeug anmelden, Vorgehen und Gebühren
- Kanton Bern, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt: Unterlagen für die Anmeldung
- Kanton Aargau, Strassenverkehrsamt: Gebühren Fahrzeug

