Kaufvertrag Auto: Was drinstehen sollte und was in der Schweiz gilt
Ein Autoverkauf gilt in der Schweiz auch per Handschlag. Warum du schriftlich abschliessen solltest und was in den Kaufvertrag gehört: Zahlung, Übergabe, Mängel, Gewährleistung.

Kurz erklärt
- Ein Autokauf ist auch mündlich gültig; schriftlich lässt er sich aber beweisen.
- Die Gewährleistung lässt sich ausschliessen, ausser für arglistig verschwiegene Mängel.
- Regle im Vertrag, dass das Risiko erst bei der Übergabe auf den Käufer übergeht.
Wer «Kaufvertrag Auto» in die Suche tippt, will meist rasch eine Vorlage. Wo du eine bekommst, steht weiter unten. Wichtiger ist, dass du weisst, was im Vertrag stehen sollte und warum. In der Schweiz ist ein Autokauf nämlich auch mündlich gültig. Gerade deshalb lohnt sich ein sauberer Vertrag: Er hält fest, was verkauft wurde, in welchem Zustand, zu welchem Preis und ab wann das Auto nicht mehr dein Risiko ist.
Dieser Ratgeber erklärt auch die Gewährleistung, also deine Haftung für Mängel, und zeigt, worauf du achtest, wenn ein Händler kauft. Er informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ist ein schriftlicher Kaufvertrag beim Autoverkauf Pflicht?
Nein. Verträge brauchen nur dann eine besondere Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 OR), und für den Kauf eines Autos schreibt es keine vor. Ein mündlich abgeschlossener Kauf ist gültig und bindend. Ein allgemeines Recht, es sich danach anders zu überlegen, sieht das Gesetz nicht vor.
Schriftlich abschliessen solltest du trotzdem, aus drei Gründen:
- Beweis: Im Streit musst du belegen können, was abgemacht war. Ohne Papier steht Aussage gegen Aussage.
- Zustand: Der Vertrag hält fest, welche Mängel der Käufer kannte und was du zugesichert hast.
- Zeitpunkt: Wird der Fahrer nach einem Verstoss nicht angehalten, etwa bei einer Radarkontrolle, geht die Ordnungsbusse an den Halter, der im Fahrzeugausweis steht (Art. 7 OBG). Mit Datum und Uhrzeit der Übergabe belegst du, dass das Auto dann schon beim Käufer war.
Drucke zwei Exemplare aus, die ihr beide unterschreibt; so hat jede Seite ein Original.
Was in den Kaufvertrag gehört: die Checkliste
Ein guter Vertrag ist kurz und regelt sieben Punkte. Die Grafik zeigt sie im Überblick.

Parteien und Fahrzeug
Name, Adresse und Geburtsdatum von Verkäufer und Käufer gehören an den Anfang; lass dir Identitätskarte oder Pass des Käufers zeigen. Als Verkäufer bestätigst du, dass das Auto dir gehört und niemand sonst Ansprüche darauf hat, etwa eine Bank oder eine Leasinggesellschaft. Ein Leasingauto gehört der Leasinggesellschaft; wie der Verkauf trotzdem gelingt, steht unter Auto mit Leasing verkaufen.
Das Auto beschreibst du so, dass es nicht verwechselt werden kann. Übernimm die Daten aus dem Fahrzeugausweis und ergänze den Kilometerstand:
- Marke, Modell und Farbe
- Stammnummer und Fahrgestellnummer
- Datum der ersten Inverkehrsetzung
- Kilometerstand bei der Übergabe
- Datum der letzten Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
Preis und Zahlung
In den Vertrag gehören der Kaufpreis in Franken, die Zahlungsart und der Zeitpunkt der Zahlung. Ohne andere Abmachung gilt Zug um Zug: Auto gegen Geld, gleichzeitig (Art. 184 Abs. 2 OR). Dabei sollte es bleiben. Gibst du das Auto vor der Zahlung aus der Hand, kannst du es bei Zahlungsverzug nur zurückfordern, wenn du dir das ausdrücklich vorbehalten hast (Art. 214 Abs. 3 OR).
Bei einer Echtzeit-Überweisung (Instant Payment) siehst du den Eingang in der Regel innert Sekunden im eigenen E-Banking. Ein Screenshot auf dem Handy des Käufers beweist dagegen nichts. Wie du dich bei Zahlung und Probefahrt vor Betrug schützt, steht im Ratgeber So geht Autoverkauf in der Schweiz heute.
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Übergabe: Zeitpunkt, Zubehör und Dokumente
Ab wann der Käufer das Risiko trägt
Eine Eigenheit des Schweizer Kaufrechts: Ohne andere Abmachung gehen «Nutzen und Gefahr» grundsätzlich schon mit dem Vertragsabschluss auf den Käufer über, nicht erst mit der Übergabe (Art. 185 Abs. 1 OR). Gemeint ist das Risiko, dass dem Auto ohne jemandes Verschulden etwas zustösst. Beschädigt Hagel das Auto zwischen Unterschrift und Übergabe, müsste der Käufer nach dieser Regel trotzdem den vollen Preis zahlen. Das akzeptiert kaum jemand, und das Gesetz lässt Ausnahmen zu. Halte deshalb fest, dass das Risiko erst bei der Übergabe wechselt.
Formulierung
Schreib in den Vertrag: «Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe des Fahrzeugs am … um … Uhr auf den Käufer über.» Datum, Uhrzeit und Kilometerstand trägst du bei der Übergabe von Hand ein.
Zubehör und Dokumente
Zähl auf, was zum Auto gehört: Anzahl Schlüssel, zweiter Radsatz, Dachträger, Ladekabel. Und welche Dokumente du übergibst: Fahrzeugausweis (bei einem privaten Käufer annulliert), Serviceheft, Rechnungen, Bericht der letzten MFK. So streitet ihr später nicht darüber, ob die Winterräder dazugehörten.
Mängel, Unfallschäden und Gewährleistung
Was du weisst, gehört in den Vertrag
Schreib auf, was dir bekannt ist: den Steinschlag in der Frontscheibe, die Klimaanlage, die nicht mehr kühlt, den reparierten Heckschaden. Das schützt dich doppelt. Für Mängel, die der Käufer beim Kauf kannte, haftest du nicht (Art. 200 OR). Und niemand kann dir später vorwerfen, du hättest etwas verschwiegen.
Unfallschäden musst du auch als Privatperson offenlegen; ausgenommen sind Bagatellen wie kleine Lack- oder Blechschäden. Halte fest, ob das Auto unfallfrei ist, und wenn nicht, was beschädigt und wie es repariert wurde. Versprich im Vertrag nur, was du sicher weisst: Für solche Zusicherungen, etwa «unfallfrei», haftest du. Hast du das Auto selbst als Occasion gekauft, passt «soweit dem Verkäufer bekannt unfallfrei».
Gewährleistung: Was gilt und wie du sie ausschliesst
Steht im Vertrag nichts dazu, haftest du von Gesetzes wegen für Mängel, die den Wert oder die Brauchbarkeit des Autos aufheben oder deutlich mindern. Das gilt auch für Mängel, von denen du nichts wusstest (Art. 197 OR). Der Käufer kann dann den Kauf rückgängig machen oder eine Preisminderung verlangen. Er muss das Auto allerdings prüfen und Mängel sofort melden, versteckte sofort nach der Entdeckung. Seine Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Übergabe (Art. 210 OR).
Weil diese Haftung weit geht, schliessen Private sie üblicherweise aus (Juristen sagen «wegbedingen»). Das ist erlaubt, hat aber Grenzen: Der Ausschluss gilt nicht für Mängel, die du arglistig, also wider besseres Wissen, verschwiegen hast (Art. 199 OR). Und er deckt in der Regel nicht, was du ausdrücklich zugesichert hast. Dazwischen liegt ein Mittelweg: Du schliesst die gesetzliche Haftung aus und gibst dafür eine begrenzte Garantie.
| Im Vertrag steht | Das gilt |
|---|---|
| nichts zur Gewährleistung | gesetzliche Haftung für Mängel, zwei Jahre |
| Gewährleistung ausgeschlossen | keine Haftung, ausser bei Arglist und für Zusicherungen |
| Ausschluss plus Garantie (z. B. 3 Monate) | Haftung nur im vereinbarten Umfang |
Eine mögliche Formulierung: «Das Fahrzeug wird wie besichtigt und Probe gefahren verkauft. Jede Gewährleistung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.»
«Ab Platz» und «ab MFK»: zwei Formeln, oft missverstanden
«Ab Platz» heisst: Das Auto wird verkauft, wie es dasteht, mit den Mängeln, die der Käufer bei der Besichtigung sieht oder sehen müsste. Ob die zwei Wörter auch versteckte Mängel abdecken, ist nicht eindeutig. Formuliere den Ausschluss deshalb als ganzen Satz.
«Ab MFK» heisst: Das Auto wird mit frisch bestandener Motorfahrzeugkontrolle übergeben. Versprichst du das, musst du das Auto vorführen und Beanstandungen beheben lassen. Mehr sagt die Formel nicht; eine Garantie für Motor oder Getriebe ist sie nicht. Steht die Prüfung noch aus, lies weiter unter Auto ohne MFK verkaufen.
Wenn ein Händler kauft: Worauf du im Ankaufsvertrag achtest
Kauft eine Garage, ein Händler oder ein Online-Ankäufer, kommt der Vertrag in der Regel von der Gegenseite. Rechtlich gilt dasselbe wie unter Privaten. Vier Punkte verdienen einen zweiten Blick:
- Deine Angaben: Formulare fragen Unfallfreiheit, Kilometerstand und Vorschäden ab. Was du ankreuzt und unterschreibst, sicherst du zu. Antworte genau und ergänze von Hand, wenn ein Feld nicht passt.
- Preis: Schau nach, ob der Betrag fest ist oder ob der Händler ihn nach einer späteren Kontrolle des Autos noch senken darf.
- Gewährleistung: Auch gegenüber einem Händler kannst du sie ausschliessen. Für arglistig verschwiegene Mängel haftest du auch hier.
- Abmeldung: Übernimmt der Käufer die Abmeldung beim Strassenverkehrsamt, gehört das mit Frist in den Vertrag. Was mit Kontrollschildern, Steuer und Versicherung passiert, liest du unter Auto abmelden nach dem Verkauf.
Bei verkaufedeinauto.ch beruht das Angebot auf deinen Angaben und Fotos und wird bei der Übergabe nicht nachverhandelt, sofern die Angaben stimmen. Bezahlt wird bei der Übergabe per Echtzeit-Überweisung (Instant Payment), die Abmeldung ist inklusive.
Kaufvertrag Auto: Wo du eine Vorlage bekommst
Du musst den Vertrag nicht selbst formulieren. Beim TCS kannst du online kostenlos einen personalisierten Kaufvertrag fürs Auto erstellen. Auch andere Vorlagen sind brauchbar, wenn sie die sieben Punkte der Checkliste abdecken. Streich, was nicht passt, und ergänze von Hand, was fehlt, vor allem bei Mängeln und Zubehör.
Nach der Unterschrift ist das Strassenverkehrsamt an der Reihe. Wer dabei was erledigt, zeigt der Ratgeber Halterwechsel beim Auto.
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Häufige Fragen
Gilt ein Autokauf per Handschlag oder WhatsApp?
Ja. Sobald ihr euch über Auto und Preis einig seid, ist der Vertrag geschlossen, ob per Handschlag, am Telefon oder per Nachricht. Ein Chatverlauf belegt zwar die Einigung, regelt aber weder Zustand noch Gewährleistung noch Übergabe. Halte den Verkauf deshalb in einem Vertrag fest, den beide Seiten unterschreiben.
Kann der Käufer nach dem Autokauf vom Vertrag zurücktreten?
Grundsätzlich nicht. Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es beim Autokauf nicht, weder für den Käufer noch für dich. Ausnahmen gelten, wenn ihr ein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart habt, wenn das Auto einen Mangel hat, für den du haftest, oder wenn der Käufer absichtlich getäuscht wurde. Bei einer Täuschung kann er den Vertrag innert eines Jahres seit der Entdeckung anfechten (Art. 28 und 31 OR).
Wie lange hafte ich nach dem Autoverkauf für Mängel?
Ohne Regelung im Vertrag zwei Jahre ab der Übergabe (Art. 210 OR), und zwar für Mängel, die das Auto beim Verkauf schon hatte. Hast du die Gewährleistung gültig ausgeschlossen, haftest du grundsätzlich nicht mehr. Die Ausnahme sind Mängel, die du kanntest und arglistig verschwiegen hast: Für sie gilt weder der Ausschluss noch die zweijährige Frist. Die Rechtsplattform lex4you des TCS nennt dafür eine Haftung während zehn Jahren.
Was heisst «wie besichtigt und Probe gefahren»?
Die Formel stellt klar, dass der Käufer das Auto gesehen und gefahren hat und es in diesem Zustand übernimmt. Für Mängel, die er dabei erkannt hat, haftest du nicht; für Mängel, die er bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit hätte erkennen sollen, nur, wenn du ihr Fehlen zugesichert hast (Art. 200 OR). Für versteckte Mängel reicht die Formel allein nicht sicher aus. Ergänze sie deshalb um den ausdrücklichen Ausschluss jeder Gewährleistung.
Braucht es beim Autoverkauf eine Quittung?
Vorgeschrieben ist sie nicht, bei Barzahlung aber dringend zu empfehlen. Wer zahlt, darf eine Quittung verlangen (Art. 88 OR). Am einfachsten ist ein Satz im Kaufvertrag: «Kaufpreis von CHF … heute bar erhalten», mit Datum und deiner Unterschrift auf beiden Exemplaren. Bei einer Überweisung ist der Eingang auf deinem Konto der Beleg. Warte ihn ab, bevor du Auto, Schlüssel und Papiere übergibst.
Quellen
- Obligationenrecht (OR, SR 220), vor allem Art. 11 und 184–214
- Ordnungsbussengesetz (OBG, SR 314.1), Art. 7
- TCS: Kaufvertrag fürs Auto, kostenlose Vorlage
- TCS: Kauf eines Occasion-Autos, die 10 grössten Irrtümer
- TCS lex4you: Was muss im Kaufvertrag für ein Occasionsauto stehen?
- TCS lex4you: Garantien, «ab Platz» und «ab MFK» beim Occasionskauf

