Vorkaufsrecht und Gewinnbeteiligung beim Leasing: Was im Vertrag steht
Darfst du dein Leasingauto zum Restwert kaufen, und wem gehört ein Mehrwert? Was Gesetz und Leasingbedingungen zu Kaufoption, Vorkaufsrecht und Gewinnbeteiligung sagen.

Kurz erklärt
- Das Gesetz gibt dir kein Recht, dein Leasingauto am Ende zu kaufen.
- Beispiel AMAG Leasing: kein Recht auf Erwerb, Restwert nur zur Information.
- Eine Beteiligung am Mehrerlös sehen die Bestimmungen von AMAG Leasing nicht vor.
Darfst du dein Leasingauto am Ende zum Restwert kaufen? Und bekommst du einen Anteil, wenn es mehr wert ist als berechnet? Ein Vorkaufsrecht beim Leasing oder eine Gewinnbeteiligung gibt es in der Schweiz nur, wenn das im Vertrag steht, und in den Bedingungen, die wir gelesen haben, steht etwas anderes. Hier liest du, was das Gesetz regelt, was Leasinggesellschaften schreiben und wie du die entscheidende Klausel in deinem Vertrag findest.
Kaufoption, Vorkaufsrecht, Gewinnbeteiligung: drei verschiedene Dinge
- Kaufoption (Kaufsrecht): Du darfst das Auto zu einem im Voraus festgelegten Preis kaufen, wenn du willst. Die Eigentümerin muss dann verkaufen.
- Vorkaufsrecht: Du hast den Vortritt, falls die Eigentümerin das Auto verkauft. Ob sie verkauft, entscheidet sie, und der Preis richtet sich nach der Abmachung; er ist nicht automatisch der Restwert. Oft wird das Wort auch für das Recht verwendet, das Auto am Schluss zu übernehmen. Das wäre genau genommen eine Kaufoption.
- Gewinnbeteiligung (Beteiligung am Mehrerlös): Du erhältst einen Anteil, wenn das Auto am Ende mehr einbringt als den Restwert.

Was das Gesetz regelt – und was nicht
Konsumkreditgesetz (KKG)
Für Privatleasing gilt in der Regel das KKG. Es erfasst Leasingverträge über bewegliche Sachen zum privaten Gebrauch, wenn die Raten bei einer vorzeitigen Auflösung erhöht werden (Art. 1 Abs. 2 Bst. a), und gilt nicht für Kredite unter CHF 500 oder über CHF 80’000 (Art. 7 Abs. 1 Bst. e). Für diese Verträge schreibt es unter anderem vor:
- Form und Inhalt (Art. 11): schriftlicher Vertrag mit Barkaufpreis, Raten, Kaution, effektivem Jahreszins und einer Tabelle, die für eine vorzeitige Beendigung die Nachzahlung und den Restwert zeigt.
- Widerruf (Art. 16): schriftlich innert 14 Tagen, nachdem du die Vertragskopie erhalten hast.
- Vorzeitige Kündigung (Art. 17 Abs. 3): mit mindestens 30 Tagen Frist auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer; die Entschädigung richtet sich nach der Tabelle.
Von diesen Regeln darf nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden (Art. 37). Was im KKG fehlt: ein Recht, das Auto zu kaufen, und eine Regel, wem ein Mehrwert zusteht. Das Gesetz gibt dir ein Kündigungsrecht, aber kein Recht auf Kauf.
Obligationenrecht (OR)
Das OR enthält kein eigenes Kapitel zum Leasingvertrag. Es gilt die Vertragsfreiheit: Der Inhalt eines Vertrags kann innerhalb der Schranken des Gesetzes beliebig festgelegt werden (Art. 19 OR). Vorkaufs- und Kaufsrechte regelt das OR im Kaufrecht nur für Grundstücke (Art. 216 ff.). Für ein Auto bestehen sie nur, wenn die Parteien sie vereinbart haben. Das gilt auch für Leasingverträge ausserhalb des KKG, etwa für Geschäftsfahrzeuge.
Was Leasinggesellschaften dazu schreiben
Wir haben veröffentlichte Bedingungen und Auskünfte von Leasinggesellschaften in der Schweiz und von ihrem Verband gelesen:
| Quelle | Aussage zum Kauf |
|---|---|
| AMAG Leasing, Bestimmungen 01/26 | kein Recht auf Erwerb; Restwert nur zur Information |
| Cembra, Kundencenter | Rückgabe an den Lieferanten, der den Preis neu bestimmt |
| BANK-now, Fragen und Antworten | Rückgabe oder Kauf gegen Bezahlung des Restwerts |
| Schweizerischer Leasingverband | Erwerb nur im gegenseitigen Einverständnis |
Nach den Bestimmungen von AMAG Leasing (Ziffer 1.3) bleibt das Fahrzeug auch nach Vertragsende ausschliesslich Eigentum der Leasinggeberin, und der Leasingnehmer muss es zurückgeben. Das schliesst einen Kauf nicht aus, gibt dir aber keinen Anspruch darauf. Wer ein Fahrzeug zu Eigentum erwerben und nach dem Vertragsende behalten will, den ordnet die Übersicht des Leasingverbands nicht dem Leasing zu, sondern dem Abzahlungsvertrag oder Objektkredit.
Die Auskünfte gehen auseinander: BANK-now nennt den Kauf gegen Bezahlung des Restwerts als Möglichkeit, Cembra verweist an den Lieferanten, der den Preis neu bestimmt. Massgebend ist deshalb dein eigener Vertrag mit den Bedingungen, die du dazu erhalten hast.
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Vorkaufsrecht beim Leasing: Wer am Vertragsende zuerst zum Zug kommt
Das Vorkaufsrecht ist zwar ein Rechtsbegriff, ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Leasingnehmer gibt es aber nicht, und in den Bestimmungen von AMAG Leasing kommt auch kein vertragliches vor. Nach der Beschreibung von Cembra geht das Auto am Ende in der Regel an die Liefergarage, im Vertrag Lieferant genannt. Diese übernimmt es zum vertraglich vereinbarten Rücknahmewert, und es ist ihr überlassen, es zu verkaufen und den Preis neu zu bestimmen.
Verspricht dir der Verkäufer beim Abschluss, dass du das Auto später zum Restwert kaufen kannst, ist das zunächst eine Zusage der Garage. Die Leasinggesellschaft ist daran nur gebunden, wenn sie schriftlich zugestimmt hat: Nach den Bestimmungen von AMAG Leasing sind mündliche Nebenabreden ungültig, und besondere Vereinbarungen brauchen die schriftliche Zustimmung der Leasinggeberin.
Tipp
Lass dir eine Kaufzusage vor der Unterschrift schriftlich geben: mit Preis, Datum und dem Namen der Firma, die sie abgibt. Lass sie auch von der Leasinggesellschaft schriftlich bestätigen.
Gewinnbeteiligung beim Leasing: Wem gehört der Mehrwert?
Die Gewinnbeteiligung ist beim Leasing kein gesetzlicher Begriff: Das KKG kennt das Wort nicht, und das OR verwendet es nur im Gesellschaftsrecht. Ist dein Auto am Ende mehr wert als der Restwert, profitiert die Leasinggesellschaft oder die Garage, die es zum vereinbarten Wert übernimmt. Eine Klausel, die dich beim ordentlichen Vertragsende am Mehrerlös beteiligt, enthalten die Bestimmungen von AMAG Leasing nicht.
Umgekehrt enthalten sie auch keine Klausel, nach der du am ordentlichen Vertragsende nachzahlst, bloss weil der Marktpreis allgemein gesunken ist. Verrechnet werden dir nach diesen Bestimmungen Mehrkilometer sowie Reparaturen, die nicht auf normale Abnutzung zurückgehen oder für die Betriebssicherheit nötig sind. Dazu kommt ein Minderwert nach einem Unfall, soweit ihn die Versicherung nicht deckt, oder wenn Service- und Karosseriearbeiten nicht beim offiziellen Markenpartner gemacht wurden.
Eine Differenz zu deinen Gunsten aus dem Wert des Autos sehen diese Bestimmungen nur im Schadenfall vor. Bei Totalschaden oder Diebstahl wird auf der Basis des aktuellen kalkulatorischen Restwerts abgerechnet: Was die Versicherung nicht deckt, zahlst du; übersteigen ihre Leistungen den Buchwert und einen allfälligen weiteren Schaden der Leasinggeberin, steht dir die Differenz zu.
Willst du einen Mehrwert selbst nutzen, bleiben zwei Möglichkeiten. Du kaufst das Auto, falls dir ein Preis unter dem Marktwert offeriert wird; wie du das prüfst, steht im Ratgeber zum Leasing-Rückkauf. Oder du lässt den Vertrag vor dem Ende ablösen: Ein Käufer bezahlt die Ablösesumme, die die Leasinggesellschaft berechnet, direkt an sie und überweist dir die Differenz. Das setzt voraus, dass die Leasinggesellschaft einverstanden ist; selbst verkaufen kannst du ein Auto nicht, das ihr gehört. Es lohnt sich, wenn der Käufer mehr bezahlt als Ablösesumme und Gebühren zusammen. Was den Preis beeinflusst, erklärt der Ratgeber Was den Wert eines Gebrauchtwagens bestimmt.
So findest du die Klausel in deinem Vertrag
Leg Vertrag, allgemeine Bedingungen und alle Beiblätter nebeneinander und such gezielt:
- Erste Seite: Barkaufpreis, Restwert am Vertragsende, vereinbarte Kilometer und der Ansatz pro Mehrkilometer.
- Vertragsinhalt und Eigentum (bei AMAG Leasing Ziffer 1): ob du ein Recht hast, das Auto zu erwerben, und welche Bedeutung der Restwert hat.
- Rückgabe: Termin, Protokoll und Haftung für Schäden.
- Tabelle zur vorzeitigen Auflösung: Nachzahlung und Restwert je nach Zeitpunkt.
- Besondere Abmachungen: individuelle Zusätze wie eine Kaufzusage und die Regel, dass Nebenabreden schriftlich sein müssen.
In einem PDF helfen die Suchwörter «erwerben», «Eigentum», «Restwert» und «Rückgabe». Findest du nichts zu einem Kauf, hast du kein vertragliches Recht darauf. Anfragen kannst du trotzdem.
Das solltest du vor dem Vertragsende schriftlich klären
Schreib der Garage und der Leasinggesellschaft rund drei Monate vor dem Ende eine E-Mail und bitte um schriftliche Antworten:
- Kann ich das Auto am Vertragsende kaufen, und wer verkauft es: die Garage oder die Leasinggesellschaft?
- Zu welchem Preis inklusive MWST, und bis wann gilt die Offerte?
- Sind damit Mehrkilometer, Schäden und Gebühren abgegolten?
- Bis wann muss ich mich entscheiden und bezahlen?
- Wann wird der Eintrag «Halterwechsel verboten» (Code 178) im Fahrzeugausweis freigegeben?
- Was kostet es, den Vertrag auf ein bestimmtes Datum vorzeitig abzulösen?

Mit den Antworten kannst du in Ruhe vergleichen: zurückgeben, kaufen oder ablösen lassen. Wie die Rückgabe abläuft, zeigt der Ratgeber zum Leasing-Ende. Willst du wissen, was ein Ankäufer für dein Leasingauto bezahlt, macht dir verkaufedeinauto.ch auf Basis deiner Angaben und Fotos ein festes Angebot und rechnet mit der Leasinggesellschaft ab; den Ablauf zeigt die Seite Auto mit Leasing verkaufen. Fordere hier dein kostenloses Angebot an.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Wortlaut deines Vertrags; im Streitfall hilft eine Rechtsberatung oder deine Rechtsschutzversicherung.
Häufige Fragen
Habe ich ein Vorkaufsrecht auf mein Leasingauto?
Von Gesetzes wegen nicht. Weder das Konsumkreditgesetz noch das Obligationenrecht geben Leasingnehmern ein Recht, das Auto zu kaufen. Ein Vorkaufsrecht oder eine Kaufoption besteht nur, wenn das in deinem Vertrag oder in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung steht. Die Bestimmungen von AMAG Leasing etwa halten ausdrücklich fest, dass dem Leasingnehmer kein Recht auf Erwerb zusteht. Kaufen kannst du das Auto trotzdem, wenn Garage oder Leasinggesellschaft einverstanden sind.
Was bedeutet der Restwert im Leasingvertrag?
Der Restwert ist der kalkulierte Wert des Autos am Ende der Laufzeit. Er wird beim Abschluss festgelegt und bestimmt zusammen mit Kaufpreis, Laufzeit, Kilometern und Zins die Höhe der Raten. Ein Anspruch, das Auto zu diesem Betrag zu kaufen, folgt daraus nicht: In den Bestimmungen von AMAG Leasing etwa steht er ausdrücklich nur zur Information im Vertrag. Ob und zu welchem Preis verkauft wird, entscheidet die Garage oder die Leasinggesellschaft.
Gibt es beim Leasing in der Schweiz eine Gewinnbeteiligung?
Eine gesetzliche Gewinnbeteiligung gibt es nicht, und die Bestimmungen von AMAG Leasing sehen für das ordentliche Vertragsende auch keine vor. Gibst du das Auto zurück, bleibt ein Mehrwert bei der Leasinggesellschaft oder der Garage. Nutzen kannst du ihn nur, wenn du das Auto günstig kaufen kannst oder wenn die Leasinggesellschaft einverstanden ist, dass ein Käufer den Vertrag vorzeitig ablöst und dir die Differenz zur Ablösesumme bezahlt.
Gilt eine mündliche Zusage des Verkäufers, dass ich das Auto kaufen kann?
Verträge sind zwar ohne besondere Form gültig, wo das Gesetz keine vorschreibt (Art. 11 OR). Eine mündliche Zusage bindet aber höchstens die Firma, die sie abgegeben hat, und lässt sich kaum beweisen. Gegenüber der Leasinggesellschaft hilft sie dir nicht: Die Bestimmungen von AMAG Leasing etwa erklären mündliche Nebenabreden für ungültig. Verlange deshalb eine schriftliche Bestätigung mit Preis und Datum, am besten von Garage und Leasinggesellschaft.
Kann ich mein Leasingauto vor dem Vertragsende herauskaufen?
Das ist möglich, wenn die Leasinggesellschaft zustimmt. Das Konsumkreditgesetz gibt dir das Recht, den Vertrag mit mindestens 30 Tagen Frist auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer zu kündigen; die Nachzahlung richtet sich nach der Tabelle im Vertrag. Für den Kauf brauchst du zusätzlich eine Offerte; häufig verweist die Leasinggesellschaft dafür an die Liefergarage. Frag vorher, ob die Berechnung etwas kostet.
Quellen
- Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), Art. 1, 7, 11, 16, 17 und 37 – Fedlex
- Obligationenrecht (OR), Art. 11, 19 und 216 ff. – Fedlex
- Schweizerischer Leasingverband (SLV): Finanzierungsmodelle Fahrzeuge
- AMAG Leasing: Allgemeine Leasingbestimmungen, Ausgabe 01/26 (PDF)
- Cembra: Kundencenter Leasing – Was passiert nach Ablauf meines Leasing-Vertrags?
- BANK-now: Fragen und Antworten zu Leasing und Finanzierung

