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Ablauf & Papiere

Auto ohne MFK verkaufen: Geht das, und was heisst es für den Preis?

Ein Auto mit fälliger oder überfälliger MFK darfst du verkaufen. Was Käufer für die Zulassung brauchen, wie der Preis reagiert und welche Wege offenstehen.

Autor: Redaktion von VDA Veröffentlicht am Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit
Ablauf & Papiere Mechaniker prüft die Unterseite eines Autos auf der Hebebühne

Kurz erklärt

  • Ein Auto mit fälliger MFK zu verkaufen ist erlaubt, Mängel zu verschweigen nicht.
  • Personenwagen: erste MFK nach fünf Jahren, dann nach drei, danach alle zwei Jahre.
  • Ob der Käufer vor dem Einlösen zur Prüfung muss, hängt von seinem Kanton ab.

Die MFK steht an, vielleicht liegt das Aufgebot schon im Briefkasten, und eigentlich willst du das Auto gar nicht mehr behalten. Darfst du ein Auto ohne MFK verkaufen? Ja. Eine frische Motorfahrzeugkontrolle ist in der Schweiz keine Voraussetzung für den Verkauf, sondern ein Verkaufsargument.

Trotzdem verändert die fehlende Prüfung den Verkauf: Von ihr hängt ab, wer als Käufer infrage kommt, was er bezahlt und was er danach erledigen muss. Die Beispiele stammen aus Zürich, Bern und dem Aargau; die Gebühren haben den Stand September 2026. Der Text ist als allgemeine Information gedacht, nicht als Rechtsberatung.

Auto ohne MFK verkaufen: Das sagt das Gesetz

Die periodische Prüfung ist an die Zulassung geknüpft, nicht an den Verkauf. Geprüft werden Fahrzeuge, die mit Kontrollschildern zugelassen sind, und das Strassenverkehrsamt bietet den Halter dazu auf (Art. 33 VTS). Eine Vorschrift, wonach nur geprüfte Autos verkauft werden dürfen, gibt es nicht. Für den Verkauf selbst gilt das Kaufrecht. Daraus folgen zwei Pflichten:

  • Mängel nicht verschweigen. Weisst du von Mängeln, etwa aus einem Prüfbericht mit Beanstandungen, gehören sie in den Kaufvertrag. Auch wenn du die Haftung für Mängel (Gewährleistung) ausschliesst: Für Mängel, die du bewusst verschweigst, haftest du trotzdem.
  • Nichts zusagen, was nicht stimmt. Schreib das Datum der letzten Prüfung in den Vertrag und verkaufe das Auto nicht als «ab MFK», also mit frisch bestandener Prüfung, wenn diese noch aussteht.

Streng genommen läuft eine MFK nicht ab, sie wird fällig. «Ohne MFK» kann deshalb dreierlei heissen: Die Prüfung wird bald fällig, das Aufgebot ist schon da, oder das Auto hat die Prüfung nicht bestanden. Sag dem Käufer, welcher Fall vorliegt.

Wann die MFK fällig ist

Für Personenwagen und Motorräder gilt: erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, spätestens aber nach sechs Jahren, dann nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre (Art. 33 Abs. 2 VTS).

Prüfintervalle der Motorfahrzeugkontrolle für Personenwagen nach Art. 33 VTS: erste Prüfung nach fünf Jahren, zweite nach weiteren drei Jahren, danach alle zwei Jahre
Periodische Prüfung für Personenwagen nach Art. 33 Abs. 2 VTS: die erste Frist ab der ersten Inverkehrsetzung, die weiteren ab der letzten Prüfung.

Wann dein Auto zuletzt geprüft wurde, steht im Fahrzeugausweis. Für dich als Halter zählt das Aufgebot des Strassenverkehrsamts, nicht der Kalender: Trifft es später ein, als das Intervall vorsieht, hast du nichts versäumt. Für den Verkauf ist das Datum trotzdem wichtig, weil der Kanton des Käufers darauf abstellt. Du kannst das Auto auch jederzeit freiwillig prüfen lassen (Art. 33 Abs. 3 VTS).

Bis zum Verkauf darfst du ein zugelassenes, betriebssicheres Auto weiterfahren; Probefahrten bleiben möglich. Brauchst du für den Verkauf noch etwas Zeit, lässt sich der Prüftermin ein Stück weit verschieben, in Zürich zum Beispiel online. Ein Aufgebot einfach zu ignorieren ist keine Lösung: Dann entzieht das Amt Fahrzeugausweis und Kontrollschilder (Art. 106 VZV).

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Was der Käufer für die Zulassung braucht

Um das Auto auf sich einzulösen, braucht der Käufer den bisherigen Fahrzeugausweis im Original und einen Versicherungsnachweis (Art. 74 VZV). Ob das Amt zuerst eine Prüfung verlangt, regeln die Kantone unterschiedlich:

  • Zürich: Autos ab 15 Jahren werden erst nach einer Prüfung zugelassen, ausser die letzte ist weniger als zwei Jahre her.
  • Aargau: Zugelassen wird ein Auto nur, wenn die letzte Prüfung nicht länger zurückliegt, als das Prüfintervall vorsieht, und kein Strassenverkehrsamt das Auto gesperrt hat.

Massgebend ist der Kanton des Käufers. Ein zwölfjähriges Auto, das vor drei Jahren zuletzt geprüft wurde, fällt in Zürich nicht unter die 15-Jahre-Regel. Im Aargau liegt die letzte Prüfung ausserhalb des Intervalls von zwei Jahren; dort wird es erst nach bestandener MFK zugelassen.

Verlangt das Amt zuerst eine Prüfung, stellt sich die Frage, wie das Auto dorthin kommt: Nach dem Verkauf ist es abgemeldet, trägt keine Schilder mehr und darf so grundsätzlich nicht auf die Strasse. Je nach Kanton braucht der Käufer einen Tagesausweis, eine Bewilligung für die direkte Fahrt zur Prüfung oder einen Transport. All das ist Aufwand und Risiko, und genau das rechnet er in sein Angebot ein. Den ganzen Ablauf zeigt der Ratgeber Halterwechsel beim Auto.

Was die fehlende MFK für den Preis bedeutet

Einen festen Abschlag gibt es nicht. Der Käufer rechnet mit drei Posten: den Reparaturen, die für eine bestandene Prüfung nötig sein könnten, dem eigenen Aufwand und einer Reserve für das Unbekannte. Je älter das Auto und je unklarer sein Zustand, desto grösser fällt diese Reserve aus.

Bei einem jüngeren, gepflegten Auto mit lückenlosem Serviceheft wiegt eine anstehende Prüfung wenig. Bei einem fünfzehnjährigen Auto mit Rost am Unterboden entscheidet sie oft über den Verkauf. Private Käufer suchen häufig gezielt nach «frisch ab MFK». Händler und Exporteure rechnen anders, weil sie Reparaturen selbst erledigen oder das Auto gar nicht mehr in der Schweiz zulassen. Was den Preis sonst noch bewegt, steht im Ratgeber Was den Wert eines Gebrauchtwagens bestimmt.

MFK noch machen oder so verkaufen? Drei Wege im Vergleich

Ob sich die Prüfung vorab lohnt, hängt vom Auto und von deiner Zeit ab. Die drei Wege unterscheiden sich so:

Vergleich von drei Wegen, ein Auto ohne frische MFK zu verkaufen: Prüfung vorher machen, privat ab Platz verkaufen oder an Händler beziehungsweise für den Export verkaufen
Prüfung vorher machen, privat «ab Platz» oder an einen Händler: Aufwand, Kosten, Preis und Risiko im Überblick.

MFK vor dem Verkauf machen

Du meldest das Auto freiwillig zur Prüfung an oder nimmst den Aufgebotstermin wahr; in Zürich nimmt auch der TCS die Prüfung ab. Kontrolliert werden unter anderem Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Fahrwerk, Reifen und Abgase. Rechne mit diesen Posten, hier am Beispiel des Kantons Bern:

PostenWas anfällt
PrüfgebührCHF 60 für einen Personenwagen
Nachkontrolle nach BeanstandungCHF 30, wenn keine neue Prüfung nötig ist; innert 30 Tagen
Vorbereitung und Reparaturenje nach Auto, vorher unbekannt

Die Prüfung vorab lohnt sich, wenn der Mehrerlös die Kosten klar übersteigt. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen, runden Zahlen: Schätzt die Garage die Arbeiten auf CHF 1’200 und kostet die Prüfung CHF 60, muss das Auto mit frischer MFK mindestens CHF 1’260 mehr einbringen als ohne. Bringt es weniger, zahlst du drauf.

Das Risiko: Beanstandet der Experte mehr als erwartet, musst du reparieren und erneut vorführen, oder du verkaufst mit einem Prüfbericht, der die Mängel schwarz auf weiss auflistet. Diese Mängel sind dann bekannt und gehören in den Kaufvertrag.

Privat «ab Platz» verkaufen

Du verkaufst das Auto, wie es dasteht, ohne Prüfung, und schliesst die Gewährleistung aus. Das funktioniert vor allem bei Käufern, die selbst schrauben oder eine Garage an der Hand haben. Nenne im Vertrag alle bekannten Mängel und formuliere den Ausschluss als ganzen Satz, statt dich auf die zwei Wörter «ab Platz» zu verlassen. Die passende Formulierung findest du im Beitrag zum Kaufvertrag fürs Auto.

An einen Händler oder für den Export verkaufen

Händler und Ankäufer kaufen auch Autos mit fälliger oder überfälliger MFK. Der Preis liegt meist unter dem, was privat mit frischer Prüfung möglich wäre; dafür entfallen Vorleistung und Risiko. Auch verkaufedeinauto.ch kauft solche Autos: Du gibst im Formular an, wann die letzte Prüfung war und was du über den Zustand weisst, und erhältst daraufhin ein festes Angebot.

Für ältere Autos mit vielen Kilometern oder Mängeln, deren Reparatur sich hier nicht mehr rechnet, ist oft der Export der Weg. Eine Zulassung auf einen neuen Halter in der Schweiz braucht es dann nicht mehr. Wird das Auto verladen, spielt die MFK keine Rolle. Soll es mit Exportschildern selbst über die Grenze fahren, muss es betriebssicher sein: Der Kanton Bern verlangt bei Autos über zehn Jahren mit überfälliger Prüfung eine Bestätigung einer anerkannten Garage oder eine Exportprüfung.

Unsicher, welcher Weg sich rechnet? Hol dir ein kostenloses, unverbindliches Angebot und vergleiche es mit dem Preis, den du mit frischer MFK erwartest, abzüglich Prüfung und Reparaturen.

Häufige Fragen

Darf ich ein Auto mit abgelaufener MFK noch fahren?

Ja, solange das Auto betriebssicher ist und du kein Aufgebot versäumt hast. Eine MFK läuft nämlich nicht ab wie eine Vignette: Der Fahrzeugausweis bleibt gültig, auch wenn die letzte Prüfung länger zurückliegt, und das Strassenverkehrsamt bietet dich zur nächsten auf. Erst wenn du ein Aufgebot ohne triftigen Grund nicht befolgst, entzieht das Amt Fahrzeugausweis und Kontrollschilder (Art. 106 VZV).

Wie lange gilt eine MFK beim Autoverkauf?

Eine feste Gültigkeit für den Verkauf gibt es nicht. Die bestandene Prüfung zählt bis zur nächsten periodischen Prüfung, bei älteren Personenwagen also zwei Jahre. Für die Zulassung auf den Käufer kommt es auf dessen Kanton an: Zürich etwa lässt Autos ab 15 Jahren ohne neue Prüfung zu, wenn die letzte weniger als zwei Jahre her ist. Je frischer die Prüfung, desto länger hat der Käufer Ruhe.

Wer bezahlt die MFK, wenn ich das Auto ohne Prüfung verkaufe?

Ohne Abmachung der Käufer, denn er will das Auto auf sich einlösen. Im Kaufvertrag könnt ihr es anders regeln. Verkaufst du «ab MFK», führst du das Auto vor der Übergabe vor und trägst Gebühr und nötige Reparaturen. Verkaufst du «ab Platz», übernimmt der Käufer beides und bezahlt dafür weniger. Haltet schriftlich fest, welche Variante gilt.

Kann ich das Auto abmelden, statt es zur MFK zu bringen?

Ja. Der periodischen Prüfung unterstehen nur Fahrzeuge, die mit Kontrollschildern zugelassen sind (Art. 33 VTS). Gibst du die Schilder ab und lässt den Fahrzeugausweis annullieren, entfällt die Prüfung vorerst. Wieder zum Thema wird sie, wenn das Auto neu zugelassen werden soll, und zwar nach den Regeln im Kanton des neuen Halters. Melde das Auto rechtzeitig vor dem Prüftermin ab, damit für den Termin keine Gebühr anfällt.

Kann ich ein Auto verkaufen, das die MFK nicht bestanden hat?

Ja, aber mit offenen Karten. Die Beanstandungen im Prüfbericht sind bekannte Mängel und gehören in den Kaufvertrag; am besten gibst du dem Käufer den Bericht mit. Für die Nachkontrolle läuft eine Frist, in Bern 30 Tage. Lässt du die Mängel nicht beheben, meldest du das Auto vor Ablauf der Frist ab. Der Käufer muss dann damit rechnen, dass er es vor der Zulassung prüfen lassen muss: Im Aargau zum Beispiel wird ein Auto, das ein Strassenverkehrsamt gesperrt hat, nicht zugelassen.

Lohnt sich die MFK vor dem Verkauf bei einem alten Auto?

Nur, wenn die Reparaturen klar weniger kosten, als das Auto mit frischer MFK mehr einbringt. Lass in der Garage schätzen, was für eine bestandene Prüfung zu tun wäre. Bei alten Autos mit vielen Kilometern können die Reparaturen den Mehrerlös übersteigen. Dann ist der Verkauf ohne Prüfung meist der vernünftigere Weg: privat «ab Platz», an einen Händler oder für den Export.

Quellen

Redaktion verkaufedeinauto.ch

Die Redaktion von verkaufedeinauto.ch schreibt über den Autoverkauf in der Schweiz: Wert, Papiere, Leasing, Versicherung und Steuern.

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